Soziales / Krankenkassenprämien - Antrag zur Verbilligung Wegleitung

Verfahren
Das Formular finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse unter Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung.

Das vollständig ausgefüllte Formular ist unterzeichnet und mit den nötigen Beilagen versehen direkt an folgende Adresse zu senden.

Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Impasse de la Colline 1
Postfach 176
1762 Givisiez


Die Ausgleichskasse entscheidet über den Antrag und teilt diesen direkt dem Gesuchsteller mit.

Neue Gesuche können nur bis 31. August des laufenden Jahres berücksichtigt werden.
Ab dem Jahr 2024 ist der Beginn der Anspruchsberechtigung der 1. Tag des Monates in dem das Gesuch bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse eingereicht wird.

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