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Generelles Verbot des Gebrauchs von Himmelslaternen

Der Oberamtmann des Sensebezirks stellt ein generelles Verbot des Gebrauchs von Himmelslaternen aus. Genannt auch Skylaternen oder Flammeas.

Gestützt auf:
  • das Gesetz vom 20. November 1975 über die Oberamtmänner;
  • das Gesetz vom 12. November 1964 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elemtarschäden;
  • die Verordnung vom 28. Dezember 1965 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elematärschäden.

Verfügt:
  1. Der Gebrauch von Himmelslaternen ist ab sofort untersagt.
  2. In Anwendung von Art. 50 des Gesetzes betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elemtarschäden werden Wiederhandlungen mit einer Busse von 50 bis 20'000 Franken geahndet.

Der Oberamtmann des Sensebezirks, Nicolas Bürgisser

Dokument Verfugung_Verbot_Himmelslaternen.pdf (pdf, 549.6 kB)


Datum der Neuigkeit 9. Aug. 2010
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