| Urnenstandort |
Gemeindeverwaltung Laupenstrasse 2 3178 Bösingen |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.fr.ch und die des Bundes unter www.admin.ch oder auch über ch.ch |
| Brieflich abstimmen |
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
- Sie können Ihren Stimmrechtsausweis auch per Post zustellen (bitte frühzeitig absenden, frankiert und unterschrieben).
- Ebenfalls können Sie Ihren Stimmrechtsausweis bis spätestens am Wahlsonntag eine Stunde vor Öffnung des Wahllokals in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Der Briefkasten wird eine Stunde vor Öffnung des Wahllokals am Sonntag letztmals geleert.
- Bitte nicht vergessen: Beim vorzeitigen Abstimmen auf dem Korrespondenzweg müssen Sie den Stimmrechtsauweis persönlich unterschreiben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes Couvert als der offizielle Stimmrechtsumschlag benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Stimmrechtscouvert mit Kennzeichen versehen ist
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