 |
Gemeindeversammlungen Jeder Schweizer Bürger, jede Schweizer Bürgerin mit Wohnsitz in der Gemeinde, der/die mindestens 18 Jahre alt ist, kann daran aktiv teilnehmen. Die Einladung mit Angabe der zu behandelnden Traktanden erfolgt durch den Kurier, das Mitteilungsblatt der Gemeinde Bösingen, das jeder Haushaltung zugestellt wird. Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte der Gemeinde. Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission und die Mehrheit der Mitglieder der Planungskommission.
| Nächste Gemeindeversammlungen: |
| Letzte Gemeindeversammlungen: | |
Zeige alle vergangenen Einträge
|
 |