Im Kanton Freiburg müssen sämtliche Baugesuche elektronisch über FRIAC (Fribourg Autorisation de Construiere) erfasst und eingereicht werden. Für die Nutzung von FRIAC müssen die Gesuchsteller bzw. Projektverfasser vorgängig ein persönliches Benutzerkonto für die Anwendung einrichten. Dazu klicken Sie Hier.

Weiterführende Informationen:
https://friac.fr.ch
Bau- und Raumplanungsamt BRPA  (Kapitel Baubewilligung)
Gemeindebaureglement (GBR)
Amt für Enegie AfE  (Formulare Energienachweis)

Der Einsatz dieser Anwendung hat zahlreiche Vorteile für die Gesuchsteller, Projektverfasser wie auch für die Gemeinden.

Das Ziel ist eine kürzere Bearbeitungsdauer, Transparenz und Rückverfolgbarkeit während des gesamten Baubewilligungsverfahrens. Mit FRIAC wird das System für die Verwaltung des Dossiers vereinheitlicht und somit die Qualität der Dossiers verbessert.

Zur Unterstützung der Gesuchsteller und Projektverfasser wurden Lern-Videos aufgeschaltet und ein Helpdesk eingerichtet.

Bis zur Genehmigung der digitalen Signatur, müssen nebst dem elektronischen Dossier, je nach Verfahren eine bestimmte Anzahl Papierdossiers eingereicht werden.

Baubewilligungen und allfällige weitere Entscheide, die als Verfügung im Sinne der Artikel 4 und 66 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) zu betrachten sind, werden vorläufig noch in der in den Artikeln 34, 35 und 68 VRG vorgesehenen Art eröffnet (in Papierform, per Post oder Publikation).