Gewalt gegen Frauen kommt in allen Gesellschaftsschichten vor - unabhängig von der Erziehung und vom wirtschaftlichen, religiösen und sozialen Umfeld. Diese Gewalt ist inakzeptabel und rechtfertigt sich in keinem Fall.

Weggehen ist möglich!

Wenn...
  • Ihr Ehemann oder Partner Sie demütigt, bedroht oder misshandelt
  • Sie in einem Klima der Angst und Gewalt leben

Sie haben nach Art. 175 ZGB das Recht, die eheliche Wohnung mit Ihren Kindern zu verlassen.

Wohin?
Sie können mit dem Frauenhaus Kontakt aufnehmen, wo Sie Beratungsgespräche und vorübergehend Unterkunft finden. Dort leben Sie mit anderen Frauen und Kindern zusammen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Das Frauenhaus bietet...
psychologische Beratung an und hilft Ihnen in rechtlichen und administrativen Angelegenheiten. Wir stehen auf Ihrer Seite und arbeiten in Ihrem Interesse. Wir sind da, um Sie zu unterstützen und zu informieren. Sie sind dennoch für sich selber verantwortlich; was Sie brauchen und tun, das entscheiden ganz allein Sie. Fehlende Finanzen sind kein Hinderungsgrund für einen Frauenhauseintritt, wir werden gemeinsam nach Möglichkeiten suchen.

Das Frauenhaus ist telefonisch Tag und Nacht erreichbar. Die Adresse wird aus Sicherheitsgründen geheimgehalten.

Nach Möglichkeit mitnehmen...
Dokumente (Pass, Bewilligung, Familienbüchlein), ärztliches Zeugnis, Geld, Kleider und das Lieblingsspielzeug der Kinder.

Kontakt

Frauenhaus Freiburg
Tel. 026 322 22 02