Amt für Ausbildungsbeiträge

Kantonsstipendien
Die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen durch den Kanton wird durch das Gesetz vom 14.02.2008 über die Stipendien und Studiendarlehen geregelt.

Gesuchsformulare
können an folgender Stelle bezogen werden:

  • Abteilung für Ausbildungsbeiträge, 1701 Freiburg / Tel. 026 305 12 51

Die Gesuche sind zu richten an:
Amt für Ausbildungsbeiträge, Route Neuve 7, 1700 Freiburg

Einreichungsfrist

  • Eingabefrist im Verlauf des 1. Semesters des Ausbildungsjahres
  • (Nach dieser Frist wird der Ausbildungsbeitrag nur für 1 Semester gewährt)
  • Nach dem 30. April des laufenden Jahres kann das Gesuch nicht mehr eingereicht werden.
  • Das Gesuch muss jedes Jahr erneuert werden.

Gemeindestipendien
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den 1. September 2008 werden die Kompetenz und die Verantwortung im Bereich der Ausbildungsbeiträge ausschliesslich dem Kanton übertragen. Es werden keine Gemeindestipendien mehr gewährt.

Stiftung SPERANZA
In die Zukunft investieren.
Finanzhilfen für Weiterbildung für Lehrabgänger/-innen

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:  www.stabilisierung.ch

Kontakt

Amt für Ausbildungsbeiträge
Rue St-Pierre Canisius 12
Postfach
1701 Freiburg
Tel. 026 305 12 51
Fax 026 305 12 54
bourses@fr.ch

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