Mit der Durchführung der periodischen Feuerschau gewährleistet die Gemeinde Bösingen die Einhaltung des Gebäudebrandschutzes, damit die Gebäude und Feuereinrichtungen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.

Die Häufigkeiten der Kontrollen richten sich nach dem Reglement über die Prävention der Kantonalen Gebäudeversicherung und sind wie folgt festgelegt:

  • Gebäude mit hoher Risikoeinstufung gemäss Klassifizierung: alle 5 Jahre;
  • Gebäude mit niedriger Risikoeinstufung gemäss Klassifizierung: alle 10 Jahre.
  • Einzelwohnhäuser unterstehen allerdings nicht dieser Häufigkeitsregelung, sondern fallen unter die Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Gemeinden können punktuelle Kontrollen durchführen, wenn sie dies für nötig erachten.
  • Die KGV kann die Häufigkeit der regelmässigen Kontrollen je nach den besonderen Risiken eines Gebäudes ändern oder von der Gemeinde die Durchführung gezielter Kontrollen verlangen

Die Kontrollen werden durch die von der Gemeinde beauftragte Brandschutzfachperson ausgeführt und werden frühzeitig angekündigt.

Der Brandschutzfachperson ist der Zutritt zu allen für die Feuerschau relevanten Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewähren.

 

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