Kehrichtmarken / Kunststoffsäcke

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt. Wenn keine Container vorhanden sind, stellen Sie bitte den Abfall erst am Donnerstagmorgen an den entsprechenden Standort.
Die Kehrichtsäcke und Container müssen mit den Kehrichtmarken versehen sein.

Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen.

 

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen

17/35 Liter Fr.  2.40
  • Für Für handelsübliche Kehrichtsäcke à 17 / 35 Liter (Hauskehricht) eine Marke gleich zwei Möglichkeiten
60 Liter Fr. 4.35
  • Für handelsübliche Kehrichtsäcke à 60 Liter, Futter- und Düngersäcke bis max. 60 Liter (Hauskehricht)
110 Liter Fr.  7.80
  • Für handelsübliche Kehrichtsäcke à 110 Liter, Futter- und Düngersäcke bis max. 110 Liter (Hauskehricht)
Containermarke   Fr. 56.70
  • Für Normcontainer bis max. 800 Liter (Hauskehricht)
Gebühren Alteisen   Fr. 0.00
  • Verrechnung pro kg. Zur Zeit gratis.


Kunststoffsäcke zur Entsorgung von Kunststoffen

35 Liter Fr. 1.80
  • Für alle Kunststoffe ausser stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade, Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr sowie Spielzeug und Gartenschläuche
60 Liter Fr.  2.60  

 

Kehrichtmarken und Kunststoffsäcke sind erhältlich bei:

  • Dorf-Beck Bösingen, Dorfplatz 2
  • Jost-Egge GmbH (Leimackerstrasse 2/Kreisel)
  • VOLG (Bachtelastrasse 2) ab Mitte Februar 2024


Abgabestelle für gefüllte Kunststoffsäcke

  • Werkhof der Gemeinde Bösingen, Fendringenstrasse 9

Zugehörige Objekte

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