Wir heissen Sie herzlich willkommen in Bösingen!

Schweizerbürger

Bei Wohnsitznahme in unserer Gemeinde, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich (auch bei E-Umzug) auf der Gemeindeverwaltung anmelden.

Zur Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein/Familienschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Mietvertrag mitbringen betreffend der Wohnungsangaben
  • Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
  • Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
  • Telefon- oder Natelnummer


Schweizerinnen und Schweizer erhalten von der Gemeindeverwaltung eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.


Bei der Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern gilt folgendes Vorgehen:

Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (EU/EFTA Bürger)

  • Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen mittels Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch und diversen Beilagen (Zivilstandsdokumente, Familienbüchlein, 2 Fotos, ausländischen Dokumenten, Passkopie, Personalausweiskopie) dem Amt für Bevölkerung und Migration, Rte d’Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot melden.

Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (andere Staatsbürger)

Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen melden.


Anschliessend persönliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung.

Mitbringen: 

  • Kopie der Ankunftserklärung vom Amt für Bevölkerung und Migration mitbringen
  • Pass oder Personalausweis
  • Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Mietvertrag mitbringen betreffend der Wohnungsangaben
  • Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied, wenn vorhanden ** 
  • Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz, wenn vorhanden**
  • Telefon- oder Natelnummer

** muss in der Schweiz abgeschlossen werden. (Obligatorisch)


Zuzug in die Gemeinde aus dem Kanton Freiburg

Die Person meldet den Zuzug direkt auf der Gemeindeverwaltung

Mitbringen:

  • Pass oder Personalausweis
  • Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Mietvertrag mitbringen betreffend der Wohnungsangaben
  • Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
  • Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
  • Telefon- oder Natelnummer


Ausländerinnen und Ausländern erhalten vom Amt für Bevölkerung und Migration eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gegen Gebühr.
Ausländerinnen und Ausländer erhalten von der Gemeinde eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.

Preis

Fr. 20.00

Zugehörige Objekte

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