• Die Register der ordentlichen Kantonssteuern der natürlichen Personen liegen jedes Jahr von Anfang September bis Ende Oktober in den Gemeindebüros auf, wo sie von jeder Person, die im Kanton einkommens- und vermögenssteuerpflichtig ist, eingesehen werden können.
  • Die Register der Kantonssteuer enthalten die Namen, Vornamen und Adressen sowie den Steuerbetrag des Einkommens und Vermögens aller steuerpflichtigen Personen der Gemeinde, deren Veranlagung endgültig ist.
  • Jede steuerpflichtige Person kann im Verlaufe des Monats November von den Namen, Vornamen und Adressen der Personen, die ihr persönliches Steuerkapitel eingesehen haben, Kenntnis nehmen.
  • Für jede Einsichtnahme in die Register der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer muss eine Gebühr pro Steuerkapitel entrichtet werden.

Preis

Fr. 8.00

Zugehörige Objekte

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