Beim Amt für institutionnelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen IAEZA können Sie ein Formular "Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung" beantragen.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren der Gemeinde. Für die Einreichung des Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

  • Geburtsscheine mit Angaben der Abstammung aller im Gesuch eingeschlossenen Familienangehörigen
  • Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
  • Wohnsitzbescheinigungen für alle im Gesuch eingeschlossenen Familienangehörigen
  • Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
  • Bescheinigung des Steueramtes


Wichtig
Dokumente, die in einer andern als der deutschen und französischen Sprache abgefasst sind, sind mit einer beglaubigten Übersetzung in eine dieser Sprachen zu versehen. Verheiratete oder geschiedene Bewerberinnen und Bewerber haben alle Zivilstandsänderungen urkundenmässig chronologisch nachzuweisen.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Einbürgerungsbedingungen für die ordentliche Einbürgerung (Art. 13 BüG)

Zugehörige Objekte