Die Ausstellung oder Erneuerung einer Identitätskarte (ID) sowie die Erstausstellung für Kinder kann entweder bei der Einwohnerkontrolle oder direkt beim Biometrie-Erfassungszentrum des Amtes für Bevölkerung und Migration in Granges-Paccot beantragt werden.

Bei getrenntlebenden oder unverheirateten Eltern ist grundsätzlich die Anwesenheit beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Ist ein Elternteil verhindert, muss eine schriftliche Einwilligungserklärung sowie eine Kopie eines gültigen Ausweises des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. 


Folgende Unterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung mitzubringen:

  • Ein aktuelles Passfoto von guter Qualität (nicht älter als ein Jahr; Anforderungen gemäss Fotomustertafel, siehe unten oder auf www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Das Passfoto kann auch elektronisch an die Gemeindeverwaltung übermittelt werden.
  • Die bisherige Identitätskarte (auch wenn sie abgelaufen ist).
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte muss der Verlustschein der Kantonspolizei Freiburg vorgelegt werden.

Unterschrift:

  • Persönliche Unterschrift des ID-Karteninhabers
  • Für minderjährige Personen ist die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person erforderlich.
  • Kinder ab dem 7. Lebensjahr müssen auf dem Antrag unterschreiben

Preise und Gültigkeitsdauer:

  • Kinder             CHF 35.00      gültig 5 Jahre
  • Erwachsene   CHF 70.00      gültig 10 Jahre

Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Identitätskarte bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Die neue ID wird Ihnen per Einschreiben direkt nach Hause zugestellt oder kann auf der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

 

Biometrische Identitätskarte

Die biometrische Identitätskarte kann ab dem 02.11.2026 beim Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) beantragt werden. Die neue biometrische Identitätskarte wird gewährleisten, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig weiterhin frei innerhalb des Raumes der Europäischen Union reisen können. Aus Sicherheitsgründen stellen die Länder der Europäischen Union nämlich nur noch biometrische Identitätskarten aus.

Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor dem 01.11.2026 ausgestellt wurden, können jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum (bei Erwachsenen maximal 10 Jahre) weiterhin für Reisen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben somit künftig je nach ihren Bedürfnissen die Wahl zwischen diesen beiden Dokumenten:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen, wird empfohlen, eine biometrische Identitätskarte zu wählen.
  • Für Personen, die die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweisdokument in der Schweiz verwenden, ist die nicht-biometrische Identitätskarte ausreichend. Diese kann weiterhin bei uns am Schalter oder beim BMA beantragt werden.

Die Kosten sind für beide Dokumente identisch.

Weitere Informationen unter:
Amt für Bevölkerung und MigrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

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