Einsichtnahme in die Steuerregister

29. August 2024

Einsichtnahme in die Steuerregister

Verordnung des Staatsrates vom 18.06.2002 über die Einsichtnahme in die Steuerregister.

  • Die Register der ordentlichen Steuern, die den Steuerbetrag des Einkommens und Vermögens der natürlichen Personen enthalten, liegen vom 01. September bis und mit 31. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung auf, wo sie von jeder Person, die im Kanton steuerpflichtig ist, eingesehen werden können.
  • Eingesehen werden können die Steuerregister für das Steuerjahr 2022.
  • Die Steuerregister der juristischen Personen können nicht eingesehen werden.
  • Die Register der Kantonssteuer enthalten die Namen, Vornamen und Adresse sowie den Steuerbetrag des Einkommens und Vermögens aller steuerpflichtigen Personen der Gemeinde, deren Veranlagung endgültig ist.
  • Auf schriftlichem oder telefonischem Weg kann keine Einsicht gewährt werden.
  • Die steuerpflichtige Person kann vom 02. bis und mit 30. November 2024 von den Namen, Vornamen und Adressen der Personen, welche ihr persönliches Steuerkapital eingesehen haben, Kenntnis nehmen.
  • Für jede Einsichtnahme in die Register der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer ist eine Gebühr von Fr. 8.00 pro Steuerkapital zu bezahlen.