Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung in Bösingen - Startprojekt Dorfplatz

25. November 2025

Gemäss Artikel 34a¹ des Energiereglements (SGF 770.11) sind der Staat und die Gemeinden verpflichtet, zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens eine vollständige oder dynamische Nachtabschaltung der öffentlichen Beleuchtung umzusetzen.

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, diese Vorgaben bis Ende 2027 vollständig umzusetzen.

Im Dorfplatz-Perimeter mussten die Leuchtkörper im Rahmen einer technischen Revision ersetzt werden. Dies bot die Gelegenheit, die Nachtabschaltung dort bereits umzusetzen. Die entsprechenden Arbeiten werden bis Ende November 2025 durch die Groupe e ausgeführt.

Die rund 370 Leuchtkörper auf dem Gemeindegebiet werden nun schrittweise an die neue Gesetzgebung angepasst.

Von der Nachtabschaltung ausgenommen bleiben die Fussgängerstreifen. Für besonders exponierte Stellen (z.B. gefährliche Kreuzungen) muss beim Amt für Energie mittels eines begründeten Gesuches eine Bewilligung beantragt werden.