Sozialwesen / Krankenkassenverbilligung 2025, Eingabe bis 31.08.2025
Sozialwesen
Verbilligung der Krankenkassen-Prämien 2025
Neue Gesuche können nur noch bis 31. August des laufenden Jahres berücksichtigt werden.
Einreichung des Gesuches: Wann und wo?
Das Formular und das detaillierte Merkblatt finden Sie auf der Homepage der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse unter Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Beilagen an die Kantonale AHV-Ausgleichskasse unter folgender Adresse einzureichen:
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Impasse de la Colline 1
1762 Givisiez
Telefonische Hotline: 026 426 77 00
E-Mail: rpi@ecasfr.ch
Homepage: www.caisseavsfr.ch/ipv