Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlungen
Die Einladung mit Angabe der zu behandelnden Traktanden erfolgt über die Publikation im Amtsblatt und über eine Botschaft die allen Haushaltungen zugestellt wird.
Die Gemeindeversammlung befindet über das Budget und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte der Gemeinde.
Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission, der Einbürgerungskommission und die Mehrheit der Mitglieder der Planungskommission.
Stimmberechtigt sind:
- Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Bösingen wohnhaft und 18 Jahre alt sind
- Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Bösingen wohnhaft und 18 Jahre alt sind
Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die der Gemeindeversammlung beiwohnen, haben am zugewiesenen Tisch Platz zu nehmen.
Ort
Saal Gasthof Drei EidgenossenDorfplatz 1
3178 Bösingen
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