AHV/Werden Sie bald pensioniert? Haben Sie daran gedacht, dass Sie sich bei der AHV anmelden müssen?
Werden Sie bald pensioniert? Haben Sie daran gedacht, dass Sie sich bei der AHV anmelden müssen?
Planung und nützliche Tipps für den neuen Lebensabschnitt.
Sie haben Anspruch auf eine Altersrente ab dem ersten Tag des Monats nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
Üblich ist es, das Arbeitsverhältnis auf Ende des Monats zu beenden, in welchem der Geburtstag fällt.
Es ist ein Irrtum, dass die AHV-Rente automatisch mit Erreichen des Rentenalters entrichtet wird!
Die Rente kommt nicht automatisch! Ohne Anmeldung – keine Rente.
Da die Bearbeitung einige Monate dauern kann, empfiehlt es sich, den Rentenbezug drei bis vier Monate im Voraus anzumelden.
www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Formulare/Leistungen-der-AHV
Die Anmeldung muss direkt an die zuständige Ausgleichskasse gerichtet werden.
- Arbeitnehmende: an die Kasse, bei welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist
- Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige: an die Kasse, bei der die Person zuletzt angeschlossen war
- Versicherte, die bereits eine Rente beziehen oder deren Ehegatte oder Ehegattin bereits eine Rente bezieht: die Kasse, welche die Rente ausbezahlt
- im Ausland ansässige Versicherte: die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.
Freundlich informiert die Kommission Alter und Gesundheit Bösingen