Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bundesamt für Migration |