Nach Artikel 18a des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPG) bedürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden.
Artikel 32a der Raumplanungsverordnung (RPV) legt die Bedingungen der bewilligungsfreien Installation fest.

Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilligung. Sie dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen.

Raumplanungsgesetz (RPG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Raumplanungsverordnung (RPV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Installation von Solar- und PhotovoltaikanlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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gratis

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