Die HundehalterInnen sind verpflichtet, untenstehende Änderungen in den vorgeschriebenen Fristen zu melden:

Neuregistrierung / Anpassung der Daten des Hundebesitzers Innert 10 Tagen
Tod des Hundes / Besitzerwechsel Sofort
 

Den Tod des Hundes sowie den Besitzerwechsel können die HundehalterInnen selbst im Amicus vornehmen.

Umstellung auf digitale ePetCard

Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden wird weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post versendet. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.


Meldung an:
Gemeindeverwaltung Bösingen
Laupenstrasse 2
Tel. 031 747 21 21
gemeinde@boesingen.ch

Hundesteuern
Meldung an:

Oberamt des Sensebezirks
Tel. 026 305 74 34
oberamt.sense@fr.ch


AMICUS Datenbank
Identitas AG
Adamsrasse 6
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch
 

Melden Sie sich bei sonstigen Fragen/Problemen was die AMICUS Datenbank betrifft direkt bei Amicus.

Bei jeder Mutation werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname, Adresse der HundehalterInnen sowie die Mikrochip-Nummer des Hundes.

Weitere Angaben finden Sie auf www.amicus.ch

Sachdienliche Auskünfte erhalten Sie beim Kantonalen Veterinäramt Tel. 026 305 80 00 oder Kantonale Veterinäramt

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