Umzug in der Gemeinde
Bei Umzug innerhalb unserer Gemeinde müssen Sie uns Ihre neue Adresse innert 30 Tagen mitteilen.
Ebenfalls Wohnungsumzüge innerhalb demselben Gebäude. (Betrifft die Registerharmonisierung / Zuteilung von Wohnungen und dadurch die automatische Mitteilung an die SERAFE AG).
Kommen Sie persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbei oder melden Sie uns Ihren Umzug über den Online-Schalter.
Bitte teilen Sie uns Eintragsänderungen auf der Niederlassungsbescheinigung mit.
Die neue Niederlassungsbescheinigung wird Ihnen anschliessend per Post zugestellt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Verwaltung, Kanzlei | 031 747 21 21 | gemeinde@boesingen.ch |