Einwohnerkontrolle / eUmzug
- Login-Daten Ihrer Swiss-ID
- Heimatschein / Ausländerausweis
- Eine Kopie Ihres Mietvertrags, falls sie Mieter/in sind
- Bestätigungskopie Ihrer Krankenkasse, z.B Kopie der Krankenkassenkarte
- Ihre AHV-Nummer
- Eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten wie Visa, Mastercard, usw.)
- Füllen Sie online alle nötigen Informationen aus.
- Fügen Sie die benötigten Unterlagen als Anhang hinzu.
- Übermitteln Sie den Antrag elektronisch.
- Die Bearbeitung erfolgt durch Ihre Wegzugsgemeinde.
- Wenn das Dossier vollständig ist, leitet es die Wegzugsgemeinde an Ihre Zuzugsgemeinde weiter.
- Ihr Dossier wird von der Zuzugsgemeinde bearbeitet und Sie werden informiert, falls alles in Ordnung ist oder falls noch Angaben fehlen.
- Dies gilt ebenfalls für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.
Hinweis:
eUmzug ist nur möglich, wenn dieser bei der Wegzugsgemeinde mittels dem eUmzug-Tool durchgeführt wird, so gibt es anschliessend direkt eine Meldung bei der neuen Wohngemeinde.
Das heisst, bei einer persönlichen Abmeldung bei der heutigen Wohngemeinde mit anschliessender eUmzuganmeldung bei der neuen Wohngemeinde ist nicht möglich.
Folgende Zusatzformulare können hier heruntergeladen werden:
- Erklärung zum Wohnort minderjähriger Kinder
- Meldung einer tatsächlichen Trennung
- Meldung einer Wiederaufnahme des Zusammenlebens
- Bescheinigung des Vermieters
- Anfrage für weitere Informationen
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bereich Verwaltung, Kanzlei | 031 747 21 21 | gemeinde@boesingen.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|