Bauwesen / Baubewilligungsverfahren Mehrwertverzichtserklärung

Betrifft Bauvorhaben die nicht der Baugrenze entsprechen, laut Mobilitätsgesetz des Kantons Freiburg, in Kraft seit 01.01.2023.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon