Abfallentsorgung / Kirschlorbeer
Kirschlorbeer darf nicht mehr im Grüngut beseitigt werden!
Der Kirschlorbeer ist eine invasive Pflanze, sie verdrängt die einheimische Flora und gefährdet die Artenvielfalt.
Seit 2024 sind der Verkauf und auch die Entsorgung über die Grünabfuhr verboten. Daher ist es ab sofort untersagt, den Kirschlorbeer über das Grüngut zu entsorgen. Dieser muss neu der kommunalen Kehrichtabfuhr in offiziellen Gebührenkehrichtsäcken mitgegeben werden.
Für die Entsorgung grosser Mengen, z.B. ganze Hecken, ist durch den Liegenschaftsbesitzer eine Kehrichtmulde zu bestellen. Wir empfehlen bestehende Kirschlorbeersträucher mittelfristig durch einheimische Pflanzen zu ersetzen. Hierzu bietet der Kanton im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie auch Subventionen an. Weitere Informationen finden Sie unter: