Information zur Grüngutkompostierung
Bitte keine Plastiksäcke und Verpackungen in die Grünabfuhr werfen.
In den Container dürfen ausschliesslich Gartenabfälle oder rohe Küchenrüstabfälle entsorgt werden. Erlaubt sind organische Abfälle aus dem Garten wie Rasen, Laub, Unkraut, Äste usw. Ebenfalls erlaubt sind organische Abfälle aus dem Haushalt wie Rüstabfälle von Gemüse und Früchten, Kaffeesatz, Pflanzen, Blumen, Weihnachtsbäume (ohne Deko), Streu von pflanzenfressenden Tieren, Eierschalen. Nicht erlaubt sind Plastiksäcke und Verpackungen (sowie «kompostierbare» Säcke oder Verpackungen), Blumentöpfe, Wurzelstöcke, Stämme, behandeltes Holz, Hauskehricht, Kohle, Asche, gekochte Essensreste, Hunde- und Katzenkot, Knochen, Steine, Papier und andere nicht kompostierbare Abfälle.
Bio-Müllbeutel oder Bio-Kaffeekapseln sind zwar kompostierbar, brauchen aber gegenüber dem Grüngut sehr lange für die Verrottung. Das Grüngut der Gemeinde Bösingen wird mittels Feldrandkompostierung weiterverarbeitet, also nicht in einer Biogas- oder Indoor-Anlage. Bio-Müllbeutel oder Bio-Kaffeekapseln dürfen deshalb nicht dem Grüngut mitgegeben werden; bei der Kompostierung im eigenen Garten können sie aber problemlos verwendet werden.
Vielen Dank für die Beachtung dieser Vorschrift, im Interesse des Umweltschutzes und der Landwirtschaft.