Hohe Brandgefahr: Feuerverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet
Die Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Vergnügungszwecken wurden durch den Staatsratsbeschluss vom 10. Juli 2026 auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Angesichts der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der sehr hohen Waldbrandgefahr im gesamten Kanton schlägt der Kantonale Stab Bevölkerungsschutz (KSBS) vor, mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Feuerverbot im Freien sowie ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Kantonsgebiet zu erlassen, auch im Rahmen der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli 2026 und 1. August 2026.
Der KSBS schlägt zudem vor, den Verkauf von genehmigungspflichtigen Feuerwerkskörpern zu verbieten.
Das Grillieren im Garten oder auf der Terrasse ist von dem Verbot ausgenommen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten wird und die an die extreme Trockenheit angepassten Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Der Einsatz offener Flammen ist auch bei Strassenvorstellungen verboten, ebenso wie Lampions und Himmelslaternen. Auf Baustellen ist die Verwendung von Gasbrennern und anderen Geräten mit offener Flamme durch Fachkräfte unter Einhaltung der üblichen Vorsichtsmassnahmen weiterhin erlaubt.
Art. 5 Abs. 1 In Anwendung von Artikel 45 BevSG werden Widerhandlungen gegen den vorliegenden Beschluss mit einer Busse von 50.00 bis 2'000.00 Franken bestraft.
Für die Einzelheiten siehe den Staatsratsbeschluss vom 27. Juli 2026.
Zugehörige Objekte
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| 260727_Staatsratsbeschluss_-_vollständiges_Feuerverbot_im_Freien,_Verbot_des_Verkaufs_und_des_Abbrennens_von_Feuerwerkskörpern.pdf (PDF, 153 kB) | Download | 0 | 260727_Staatsratsbeschluss_-_vollständiges_Feuerverbot_im_Freien,_Verbot_des_Verkaufs_und_des_Abbrennens_von_Feuerwerkskörpern.pdf |