Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften werden durch die Gemeindekanzlei für die Einwohnenden unserer Gemeinde beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Das entsprechende Dokument ist dabei erst in der Verwaltung zu unterzeichnen.
Gebühr von Fr. 25.00 pro beglaubigte Unterschrift (Fall)
Keine Beglaubigungen für:
- Handelsregistereinträge
- Grundbuchsachen
hier benötigt es eine öffentliche Beglaubigung vom Notar.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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