Abmeldung
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug auf der Gemeindeverwaltung abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsbescheinigung
- Wegzugsadresse
- Telefon- oder Natelnummer
- Bankverbindung, wenn Wegzug in einen anderen Kanton
Sie erhalten:
- Heimatschein
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Abmeldung bei Auslandaufenthalt
Die Bestimmungen über die An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern sind kantonal geregelt.
Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über drei Monate ins Ausland begeben will, sollte sich bei der Einwohnerkontrolle über die Bestimmungen erkundigen.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen:
- Wegzug ins Ausland: volljährige Personen müssen sich direkt beim Amt für Bevölkerung und Migration melden.
- Wegzug in eine andere Gemeinde in der Schweiz: volljährige Personen melden sich auf der Gemeindeverwaltung.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen
- Ausländerausweis
- Niederlassungsbescheinigung von der Gemeinde
- Wegzugsadresse
- Telefon- oder Natelnummer
- Bankverbindung, wenn Wegzug in einen anderen Kanton (Ausweis-C)
Sie erhalten:
- eine Abmeldebestätigung
Die Gemeinde meldet den Wegzug an das Amt für Bevölkerung und Migration.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Verwaltung, Kanzlei | 031 747 21 21 | gemeinde@boesingen.ch |