Anmeldung
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Bösingen!
Schweizerbürger
Bei Wohnsitznahme in unserer Gemeinde, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich (auch bei E-Umzug) auf der Gemeindeverwaltung anmelden.
Zur Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben
- Heimatschein
- Familienbüchlein/Familienschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
- Mietvertrag mitbringen betreffend der Wohnungsangaben
- Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
- Beruf
- Arbeitgeber
- Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
- Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
- Telefon- oder Natelnummer
Schweizerinnen und Schweizer erhalten von der Gemeindeverwaltung eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.
Bei der Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern gilt folgendes Vorgehen:
Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (EU/EFTA Bürger)
- Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen mittels Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch und diversen Beilagen (Zivilstandsdokumente, Familienbüchlein, 2 Fotos, ausländischen Dokumenten, Passkopie, Personalausweiskopie) dem Amt für Bevölkerung und Migration, Rte d’Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot melden.
Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (andere Staatsbürger)
Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen melden.
- Beachten Sie die Hinweise beim Amt für Bevölkerung und Migration.
Anschliessend persönliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung.
Mitbringen:
- Kopie der Ankunftserklärung vom Amt für Bevölkerung und Migration mitbringen
- Pass oder Personalausweis
- Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
- Mietvertrag mitbringen betreffend der Wohnungsangaben
- Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
- Beruf
- Arbeitgeber
- Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied, wenn vorhanden **
- Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz, wenn vorhanden**
- Telefon- oder Natelnummer
** muss in der Schweiz abgeschlossen werden. (Obligatorisch)
Zuzug in die Gemeinde aus dem Kanton Freiburg
Die Person meldet den Zuzug direkt auf der Gemeindeverwaltung
Mitbringen:
- Pass oder Personalausweis
- Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
- Mietvertrag mitbringen betreffend der Wohnungsangaben
- Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
- Beruf
- Arbeitgeber
- Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
- Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
- Telefon- oder Natelnummer
Ausländerinnen und Ausländern erhalten vom Amt für Bevölkerung und Migration eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gegen Gebühr.
Ausländerinnen und Ausländer erhalten von der Gemeinde eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Verwaltung, Kanzlei | 031 747 21 21 | gemeinde@boesingen.ch |