Anmeldung
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Bösingen!
Schweizerbürger
Bei Wohnsitznahme in unserer Gemeinde, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich auf der Gemeindeverwaltung anmelden oder online via eUmzug
Zur Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben
- Identitätsausweis
- Familienbüchlein/Familienschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
- Mietvertrag oder Mietbestätigung (Vorlage s. unten)
- Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
- Beruf
- Arbeitgeber
- Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
- Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
- Telefon- oder Natelnummer
Schweizerinnen und Schweizer erhalten von der Gemeindeverwaltung eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.
Bei der Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern gilt folgendes Vorgehen:
Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (EU/EFTA Bürger)
- Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen mittels Ankunftserklärung und AufenthaltsbewilligungsgesuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und diversen Beilagen (Zivilstandsdokumente, Familienbüchlein, 2 Fotos, ausländischen Dokumenten, Passkopie, Personalausweiskopie) dem Amt für Bevölkerung und Migration, Rte d’Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot melden.
Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (andere Staatsbürger)
Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen melden.
- Beachten Sie die Hinweise beim Amt für Bevölkerung und Migration. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Anschliessend persönliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung.
Mitbringen:
- Kopie der Ankunftserklärung vom Amt für Bevölkerung und Migration mitbringen
- Pass oder Personalausweis
- Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
- Mietvertrag oder Mietbestätigung (Vorlage s. unten)
- Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
- Beruf
- Arbeitgeber
- Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied, wenn vorhanden **
- Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz, wenn vorhanden**
- Telefon- oder Natelnummer
** muss in der Schweiz abgeschlossen werden. (Obligatorisch)
Zuzug in die Gemeinde aus dem Kanton Freiburg
Die Person meldet den Zuzug direkt auf der Gemeindeverwaltung
Mitbringen:
- Pass oder Personalausweis
- Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
- Mietvertrag oder Mietbestätigung (Vorlage s. unten)
- Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
- Beruf
- Arbeitgeber
- Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
- Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
- Telefon- oder Natelnummer
Ausländerinnen und Ausländern erhalten vom Amt für Bevölkerung und Migration eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gegen Gebühr.
Ausländerinnen und Ausländer erhalten von der Gemeinde eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Wohnung Bestätigung Mit- oder Untermiete (PDF, 802 kB) | Download | 0 | Wohnung Bestätigung Mit- oder Untermiete |
| Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 98 kB) | Download | 1 | Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger |
| Formular_Ankunftserklarung_und_Aufenthaltsbewilligungsgesuch für Ausländer (PDF, 589 kB) | Download | 2 | Formular_Ankunftserklarung_und_Aufenthaltsbewilligungsgesuch für Ausländer |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bereich Verwaltung, Kanzlei | 031 747 21 21 | gemeinde@boesingen.ch |