Kehrichtmarken / Kunststoffsäcke
Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt. Wenn keine Container vorhanden sind, stellen Sie bitte den Abfall erst am Donnerstagmorgen an den entsprechenden Standort.
Die Kehrichtsäcke und Container müssen mit den Kehrichtmarken versehen sein.
Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen.
Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen
17/35 | Liter | Fr. | 2.90 |
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60 | Liter | Fr. | 5.20 |
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110 | Liter | Fr. | 9.35 |
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Containermarke | Fr. | 68.00 |
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Gebühren Alteisen | Fr. | 0.00 |
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Kunststoffsäcke zur Entsorgung von Kunststoffen
35 | Liter | Fr. | 1.80 |
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60 | Liter | Fr. | 2.50 |
Kehrichtmarken und Kunststoffsäcke sind erhältlich bei:
- Dorf-Beck Bösingen, Dorfplatz 2 (nur Kehrichtmarken)
- Jost-Egge GmbH (Leimackerstrasse 2/Kreisel)
- VOLG (Bachtelastrasse 2)
Abgabestelle für gefüllte Kunststoffsäcke
- Werkhof der Gemeinde Bösingen, Fendringenstrasse 9
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau, Umwelt, Energie | 031 747 21 33 |