Bei Umzug innerhalb unserer Gemeinde müssen Sie uns Ihre neue Adresse innert 30 Tagen mitteilen.
Ebenfalls Wohnungsumzüge innerhalb demselben Gebäude. (Betrifft die Registerharmonisierung / Zuteilung von Wohnungen und dadurch die automatische Mitteilung an die SERAFE AG).
Kommen Sie persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbei oder melden Sie uns Ihren Umzug über den Online-Schalter.

Separate Zustellung per Mail an einwohnerkontrolle@boesingen.ch

  • Mietvertrag oder Mietbestätigung (Vorlage s. unter Dokumente)

Bitte teilen Sie uns Eintragsänderungen auf der Niederlassungsbescheinigung mit. 
Die neue Niederlassungsbescheinigung wird Ihnen anschliessend per Post zugestellt.

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Wohnung Bestätigung Mit- oder Untermiete (PDF, 802 kB) Download 0 Wohnung Bestätigung Mit- oder Untermiete
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