Einwohnerkontrolle / Umzug in der Gemeinde
Die neue Niederlassungsbescheinigung wird Ihnen per Post zugestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Verwaltung, Kanzlei | 031 747 21 21 | gemeinde@boesingen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte geben Sie uns im Feld "Weitere Personen" gegebenfalls bekannt, mit wem Sie im gleichen Haushalt zusammen wohnen. Wenn bekannt bitte ebenfalls den Vormieter oder Vermieter notieren.
Verfahren
Das Formular ist vollständig auszufüllen. Die neue Niederlassungsbescheinigung / Aufenthaltsausweis wird Ihnen per Post zugestellt.
Zusätzlich erhalten Ausländerinnen und Ausländer noch die Aufenthalts-oder Niederlassungsbescheinigung vom Amt für Bevölkerung und Migration.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.