Wir heissen Sie herzlich willkommen in Bösingen!

Schweizerbürger

Bei Wohnsitznahme in unserer Gemeinde, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich auf der Gemeindeverwaltung anmelden oder online via eUmzug

Zur Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben

  • Identitätsausweis 
  • Familienbüchlein/Familienschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Mietvertrag oder Mietbestätigung (Vorlage s. unten)
  • Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
  • Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
  • Telefon- oder Natelnummer


Schweizerinnen und Schweizer erhalten von der Gemeindeverwaltung eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.


Bei der Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern gilt folgendes Vorgehen:

Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (EU/EFTA Bürger)

Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton (andere Staatsbürger)

Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen melden.


Anschliessend persönliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung.

Mitbringen: 

  • Kopie der Ankunftserklärung vom Amt für Bevölkerung und Migration mitbringen
  • Pass oder Personalausweis
  • Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Mietvertrag oder Mietbestätigung (Vorlage s. unten)
  • Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied, wenn vorhanden ** 
  • Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz, wenn vorhanden**
  • Telefon- oder Natelnummer

** muss in der Schweiz abgeschlossen werden. (Obligatorisch)


Zuzug in die Gemeinde aus dem Kanton Freiburg

Die Person meldet den Zuzug direkt auf der Gemeindeverwaltung

Mitbringen:

  • Pass oder Personalausweis
  • Familienschein/Eheschein, sofern vorhanden, andernfalls Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Mietvertrag oder Mietbestätigung (Vorlage s. unten)
  • Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Kopie der letzten Krankenkassenpolice der Schweiz für jedes Familienmitglied
  • Kopie der letzten Privathaftpflicht-/Hausratversicherung der Schweiz
  • Telefon- oder Natelnummer


Ausländerinnen und Ausländern erhalten vom Amt für Bevölkerung und Migration eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gegen Gebühr.
Ausländerinnen und Ausländer erhalten von der Gemeinde eine Niederlassungsbescheinigung gegen Gebühr.

Preis

Fr. 20.00

Zugehörige Objekte

Name Download
Wohnung Bestätigung Mit- oder Untermiete (PDF, 802 kB) Download 0 Wohnung Bestätigung Mit- oder Untermiete
Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 98 kB) Download 1 Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
Formular_Ankunftserklarung_und_Aufenthaltsbewilligungsgesuch für Ausländer (PDF, 589 kB) Download 2 Formular_Ankunftserklarung_und_Aufenthaltsbewilligungsgesuch für Ausländer
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